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Rules

Die Klassenregeln sind das Rückgrat der L95-Vereinigung e.V.
Sie bestimmen sowohl die Bauausführung als auch die Regatta-Organisation.

Bauvorschriften / Klassenregeln

Die einheitlichen Klassenregeln bestimmen die Bauausführung der L95 Boote sowie den Vermessungszustand der L95-Boote bei Regatten. Diese Klassenregeln sind so zu verstehen, dass alles verboten ist, was nicht ausdrücklich als erlaubt, spezifiziert oder freigestellt ist.   

1. Allgemeines 

1.1 Die L95 Klasse wurde 1995 aus den Regeln der ursprünglichen L-Bootsklasse entwickelt.

1.2 Die Verwaltung der Klasse obliegt der Werft Markus Glas GmbH, in Zusammenarbeit mit der L95- Vereinigung. e.V. Die Werft stellt beim Verkauf des Bootes einen Messbrief/letzte Seite des Handbuches aus.

1.3 Alles, was nach dieser Vorschrift nicht erlaubt ist, ist verboten.

1.4 Als L95 Boote gelten Boote der Typen L95 Mark I, Mark II, Mark III und L95 CR ab 2010, sowie L95 GER 216 mit geplankter Schale. Die Schale des Baus Nr. 213 war die erste formverleimte L95 Schale. Seit dem Bau Nr. 217, werden alle Schalen, formverleimt über den gleichen Formblock hergestellt. 

2. Lizenzen und Rechte 

2.1 Lizenzen und Rechte liegen bei der Firma Markus Glas GmbH..

2.2 Baulizenzen können von der Firma Markus Glas GmbH. gegen Gebühr vergeben werden 

3. Registrierung 

3.1 An Klassenwettfahrten dürfen nur solche Boote teilnehmen, die die Bauvorschriften und Vermessungsbestimmungen der L95-Vereinigung.e.V erfüllen.

3.2 Die Segelnummer wird von der L95-Vereinigung e.V vergeben. 

3.3 Die fortlaufende Bau-Nummer muss im Kiel, vor dem hinteren Schott eingraviert werden (Größe der Zahlen: min 60mm). Vor der Zahl ist ein L anzubringen (z.B. L 234).

3.4 Das Segelzeichen L95 und die Segelnummer sind im Großsegel anzubringen.

4. Bauart 

Wulstkielplatten und Schwertkonstruktionen sind verboten. Außer den üblichen Verbänden, sind besondere horizontale und vertikale Verstrebungen mit einfachen und gekreuzten Verbindungen verboten. Der Rumpf soll durch Schotten oder Auftriebskörper, einen Sicherheitsauftrieb von mindestens 150% der Verdrängung erhalten.

5. Form 

Der Spiegel muss sich auf den Kiel bzw. dessen Verlängerung aufsetzen und muss mit ihm durch ein Knie verbunden werden. 

6. Überhänge 

Die Länge der einzelnen Überhänge darf nicht mehr als 0,6 Fach des vorhandenen Gesamtüberhanges betragen. Hohle Vorsteven Linien sind verboten.

7. Breite 

Die größte Breite muss mindestens 1,75m, die Breite in der Wasserlinie mindestens 0,9 Fach der größten vorhandenen Breite betragen. Eine, nicht zu vermessende bis 20mm Dicke Scheuerleiste, ist erlaubt.

8. Freibord 

Der Freibord muss 0,36 – 0,50m betragen.

9. Sitzraum 

Der Sitzraum muss 1,60m – 2,50m lang sein. Der Sitzraum muss vorne und seitlich mit einem Setzbord versehen sein, der von mindestens 50mm nach vorne auf 80mm lotrechter Höhe über Deckslevel ansteigt.

Der Sitzraumrand darf vorne als Wellenbrecher ausgebildet und bis vor den Mast mittschiffs geführt werden und hier zusammenlaufen. In diesem Falle braucht an der Vorderkante des Sitzraumausschnitts querschiffs ein Sitzraumrand nicht angeordnet sein.

10. Ruder 

Freihängende Ruder sind erlaubt.

11. Yachtrumpf 

Der Yachtrumpf muss ein Raumrechteck umhüllen, dessen Länge und Breite mindestens 1m und dessen Höhe 0,55m betragen muss. Die Breitseite dieses Raumrechtecks ist von Innenkante Außenhaut zu messen. Die Höhe von 0,55m ist von einer Linie 400mm über der CWL nach unten abzusetzen. Dieses Raumrechteck ist auf die Länge von 1m einzuhalten.

In einer Spantebene mittschiffs darf kein Punkt der Innenkante Außenhaut in geringerer Entfernung als 0,70m vom Kreuzungspunkt der Mittschiffsebene mit einem Punkt 400mm über der CWL, liegen. Siehe hierzu die nachfolgende Skizze zum Raumrechteck und Radius in Spantebene.

12. Bauausführung 

Karweelbeplankung mit eingebogenen Spanten, Spantenabstand max. das 12fache der Außenhautstärke. Bei voll verleimter Leistenbauweise beträgt der Spantenabstand maximal 600mm von Mallkante zu Mallkante. Bei formverleimter Bauweise können die Spanten ganz entfallen. Die Außenhautstärke beträgt hier mind. 14mm.

Für die Aufnahme der Püttinge sind 2 Spantenpaare einzubauen. Ein nicht durchbrochener Fußboden von mindestens 14mm Dicke soll mindestens die Länge des Sitzraumes haben und an seiner breitesten Stelle mindestens 1,00m messen.

Segelfläche, vermessen nach den Regeln des DSVmax30qm
Großsegel max0,8 der Segelfläche
Verdrängung (Gewicht) max1200kg
Größte Breite in der DWL max0,9 der größten Breite
Größter Tiefgang max1,1m
Verhältnis der größten Länge zur größten Breitemax4,5 : 1
Verhältnis der größten Länge zur Länge in der DWL1,4-1,6 : 1
Geringstes Freibord0,36 – 0,50m
Sitzraumlänge1,6 – 2,5m
Seitliche Eindeckung neben dem Sitzraummin0,3m
Decksprung, d. h. Pfeilhöhe der Sehne an OK Deck gemessenmin1% der größten Länge
Decksbalkenbuchtmax5% der größten Breite
Aussenhautplankendickemin14mm
Decksplankendickemin14mm
Erlaubte Besatzungmax3/4 siehe Punkt 18
Darunter bezahlte Leute0

13. Gewicht 

Das Gewicht der rennfähigen Yacht ohne Ausrüstung und ohne Mannschaft muss mindestens 1200 kg betragen und ist durch Berechnung oder Wägung festzustellen.

Ein Elektromotor ist erlaubt. Das Gewicht der Batterien und des Motors wird zusätzlich zum berechneten Gewicht gezählt und sollte nicht leichter als 50kg sein.

14. Besegelung – Großsegel, Genua und Spinnaker 

Die Fläche des Großsegels darf 0,8 der Gesamtsegelfläche am Wind von 30qm nicht überschreiten.

Die Fläche des Vorsegeldreiecks wird voll in Rechnung gestellt. 

Spinnaker sind erlaubt – max. Fläche 65 qm.

Alle Segel müssen aus gewebten Polyester Tuchen hergestellt sein.

Bei allen L95 Klassenregatten sind solche Segel vorgeschrieben.

Großsegel:

Die Maße „P“ und „E“ können variieren, bei momentan gleicher Großsegefläche = 17,7qm den momentanen zwei Bauvarianten, dem Klassischen L95 und dem L95 CR.

Kopfbrett – die Breite des Segelkopfes vom Achterliekspunkt bis Hinterkante Mast darf inclusive des Rutschersystems max. 20cm nicht überschreiten. 

Latten – am Achterliek sind max. 4 Latten erlaubt. Alle Latten dürfen durchgehend ausgeführt sein. Das Achterlieks-Ende der obersten Latte muß sich 2,31 m +/- 10cm unterhalb der Oberkante des Segelkopfes entlang dem Achterliek befinden.  

Folgende Großsegel-Mittelbreiten sind einzuhalten, bezogen auf die Unterliekslänge:

-Unterliekslänge für klassische L95 beträgt momentan meist 3,17m. 

– Unterliekslänge aller L95 CR beträgt momentan 3,22m.

1/2 Breite = 78% vom Unterliek

1/4 Breite = 53% vom Unterliek

1/8 Breite = 31% vom Unterliek

Die Segelbreiten werden von Vorderkante Liektau gemessen.

Das Vorliek des Großsegels muss mit Rutschern am Mast gefahren werden:

Das Rutschersystem darf eine max. Distanz von 60mm für die Vorderkante Vorliek bis zur 

Hinterkante Mast nicht überschreiten.         

Eine Trimm-Einrichtung, mit Untersetzung und Klemme, zum Dichtholen oder Fieren des Vorlieks, ist für das Großsegel erlaubt.

Vorsegel:

Das I“ Maß beträgt max. 9,50m. Das „J-Maß“ beträgt momentan max. 2,59 m.

Diese Maße für die Größe des Vorsegeldreieckes sind für alle L95 Varianten identisch.

Das „LP Maß“ der Vorsegel darf max. 140% des „J-Maßes“ betragen. 

Vorsegel-Latten sind erlaubt – aber alle Vorsegel müssen beim Segeln einrollbar sein.

Eine Trimm-Einrichtung, mit Untersetzung und Klemme, zum Dichtholen oder Fieren des Vorlieks, ist für das Vorsegel erlaubt.

Vermessung der Gesamt-Segelfläche am Wind beträgt 30qm:

Die Größe der Segelfläche wird nur auf Grund der festen Maße an den Spieren errechnet.

SA = (P x E) /2 + (I x J) /2 = 30 qm

Die Rundung des Achterlieks bleibt außer Betracht.

Segelfenster sind in Vor- und Großsegel freigestellt.

Spinnaker und Spinnakerbaum

Die größte Länge der Seitenlieken darf 9,70 m nicht überschreiten. Die Breite des Spinnakers darf an keiner Stelle größer als 3 x J = max. 7,77m bei den momentanen Bauvarianten sein.

Die Spi-Segelfläche darf 65 qm nicht überschreiten. 

Die Berechnungsformel lautet: (Unterliek + größte Breite) /2 x Seitenliek x 0,95 = max. 65 qm

Die Spinnakerbaumlänge darf max. 2,85m = 110% des Maßes J betragen. 

Das Material des Spinnakerbaumes ist freigestellt.

Im oberen Vermessungspunkt des Vorsegeldreiecks kann rechtwinklig zur Vorderkante Mast ein Beschlag zur Führung des Spinnakerfall angebracht sein. Dessen Oberkante darf nicht mehr als 100mm über den Vermessungspunkt nach oben hinausreichen und dessen äußerste Vorderkante darf nicht mehr als 50mm ausladen.

15. Ausrüstung 

Die Ausrüstung muss folgende Gegenstände umfassen:
3 50N CE-geprüfte Schwimmhilfen
1 Anker 8kg Gewicht einschließlich Stock
20 m Trosse von 12mm
1 Paddel
1 Fangleine von 15m Länge
2 Eimer à 10 ltr.
Die Ausrüstung muss bei Wettfahrten an Bord sein und sollte aus Sicherheitsgründen immer mitgeführt werden.

16. Pumpen 

Mindestens 1 Handpumpe oder 1 Elektropumpe sind vorgeschrieben.

17. Beschlagausrüstung 

Zugelassen sind folgende Beschläge bzw. Trimmeinrichtungen:
1 Rollfockanlage mit oder ohne Profilstag
2 Winschen oder winchless System
1 Spinnakereinrichtung bestehend aus:
2 Fallen, 1 Topnant, 1 Niederholer, 2 Spibeiholer mit 1 Paar Ratschblöcken und Klemmen, Spinnakerschoten 
1 Paar Backstagverstellungen (grob und fein)
1 Großschot 
1 Achterstagverstellung
1 Boomkicker + Bullentalje
1 Unterliekstrecker
1 Cuninghamverstellung
2 Stautaschen für Spinnaker
mind. 1 Sitzducht
2 Stautaschen seitlich

Weitere Trimmeinrichtungen sind nicht erlaubt – eventuelle Updates können jährlich durch Beschluss der Mitgliederversammlung vorgenommen werden, um die besten Erfahrungen für gutes Bootshandling einheitlich verfügbar zu machen. Alle eventuellen Updates müssen für alle Boote prinzipiell umsetzbar sein.

18. Ausreithilfen | Crewanzahl | Crewgewicht:

L95 Boote werden mit 3 Crews gesegelt.

Es gibt kein Gewichtslimit. (wurde aufgehoben)

4 Personen-Crews sind erlaubt, wenn mind.1 Crew-Mitglied weiblich und/oder unter 18 Jahren alt ist.

Ausreithilfen für die Crew sind nicht erlaubt. Ebenso ist das Hängen aussenbords verboten.

19. Zusätzliche Geräte 

1 Digital oder Analog Kompass
1 Speedometer
1 Echolot 

20. Takelungsvorschriften

20.1. Takelungshöhe (HAT), gemessen von Oberkante Deck in der Mittschiffsebene bis Unterkante oberes schwarzes Band ist max. 12,00 m. Hierbei darf in der senkrechten Spantebene am Mast die zulässige Balkenbucht höchstens 1/30 dieser Decksbreite betragen. Bei größerer Balkenbucht wird der Unterschied auf die Takelungshöhe angerechnet.

20.2. Die tiefste Stellung des Großbaumes ist durch ein schwarzes Band am Mast (BAS) gekennzeichnet, unter dessen Oberkante die Oberkante des Baumes nicht gefahren werden darf. Die Oberkante des schwarzen Bandes darf nicht höher als 1,0 m und nicht tiefer als 0,7 m über Mitte Deck angebracht werden. Decksbucht sinngemäß wie Ziffer 1.

20.3. Der Schnittpunkt des Fockstages an Vorderkante Mast gemessen, darf nicht höher liegen als 9,50 m über Deck. Auf keinen Fall darf er höher liegen als 85% der vorhandenen Takelungshöhe. Decksbucht siehe Ziffer 1.

Mast und Grossbaum:

Der Mast und Großbaum müssen aus Aluminium gefertigt sein. Der Querschnitt des Mastes muss mindestens 105 mm in Längsrichtung und 70 mm quer betragen. Die Achterkante des Mastes muss gerade sein. Das stehende Gut muss aus Draht sein. Gezogenes Material (Rod) ist verboten. Backstage und Achterstag können auch aus Dyneema gefertigt sein. 

Vermessung:

Die Vermesser / die Werft müssen Boot und Rigg sorgfältig prüfen und den Befund protokollarisch mit Datum im Messbrief festzuhalten = letzte Seite im Handbuch.

Alle Segel werden vom Hersteller mit ihrem Stempel und dem Datum der Vermessung zertifiziert. 

Etwaige Zweifel über Vermessungsfragen und Fragen der Auslegung der Vorschriften betrefend, sind vor Erteilung des Messbriefes bzw. vor der Meldung bei L95 Ranglistenregatten dem Technischen Ausschuss zur Entscheidung zu unterbreiten. 

Gegebenenfalls kann der Vermesser und/oder der Vorsitzende des technischen Ausschusses der L95 Klassenvereinigung e.V, eine vorläufige Bescheinigung ausstellen.

Regatten L95 Boote

Voraussetzungen

Steuerleute:

Steuerleute müssen Mitglied in der L95-Vereinigung e.V. sein.

Vermessung: 

Die Boote müssen den Klassenregeln entsprechen.

Besegelung: 

Dacron, max. 140% und 5 Unzen. Bei Langstrecken: frei wählbar. Änderung des Yardstick möglich.

Gewichtslimit: 

Kein.

Wettfahrten: 

Eine Ranglisten- oder eine Klassenregatta muss für mindestens 1 Tag ausgeschrieben werden. Pro Ranglistenregatten werden maximal 4 Wettfahrten gewertet. Ab 2023 werden alle Ranglisten-Regatten ohne Streicher gewertet. Für das Ranglisten-Ergebnisse werden die 8 besten Wettfahrten gewertet.

Bildrechte / Presse: 

Die Teilnehmer erklären sich einverstanden, dass von den teilnehmenden Yachten und Personen auf dem Wasser und an Land Aufnahmen hergestellt und diese uneingeschränkt in Bild und Ton gesendet bzw. gedruckt werden dürfen. Alle teilnehmenden Personen erklären sich bereit, auf Ersuchen für Interviews bereitzustehen.

Werbung: 

Die Veranstaltung wird als Kategorie C (gemäß World Sailing Regulation 20) eingestuft. Werbeflächen auf Segel, Rumpf, und Reling sind erlaubt. Jedes sonstige PR-Event bzw. Werbung während der Veranstaltungsdauer ist an die Zustimmung der Klassenvereinigung gebunden.
Auf den Teilnehmer Yachten sind folgende Werbeflächen für Werbung des Veranstalters freizuhalten falls dieser es wünscht: Flagge am Achterstag, Teil vom Baum, 1/3 Rumpf

Ranglisten- und Klassen-Regatten: Jahreswertung des besten L95 Steuermann oder der besten Steuerfrau.

Nur die Steuerfrau oder der Steuermann wird gewertet. Die Steuerleuten können wären eine Segelsaison verschiedene L95 Boote steuern.

Steuerleute müssen Mitglied in der L95-Vereinigung e.V sein.

Ranglisten-Regatten. Als Ranglisten-Regatten gelten die Regatten, die ausschließlich für die L95 Klasse ausgeschrieben sind. (Siehe Regatta Liste der L95 Vereinigung).

Klassen-Regatta. Als Klassenregatten gelten die Regatten an welchen Booten der L95 Klasse teilnehmen dürfen, falls

  • in der Ausschreibung der Regatta keine Clubzugehörigkeit-Einschränkung vermerkt ist. (z.B. Starthaus-Preis des BYC oder Clubregatta YCP)
  • wenn mindestens fünf L95 Boote teilnehmen und in der Wertung sind.

Bei Klassenregatten geht das End-(Gesamt-)Ergebnis (nicht einzelne Wettfahrten) in die Ranglistenwertung als eine Wettfahrt ein. Nur die Platzierung innerhalb der L95-Klasse zählt.

Alle Steuerleuten müssen Mitglied in der L95 Klassenvereinigung sein.

Die jährliche Rangliste für alle L95-Steuerleute wird zum Jahresende aus den besten acht Wettfahrten der Ranglisten-Regatten bzw. Endergebnissen von Klassenregatten errechnet.

Regatta-Ranglisten-Punkten:

F x 100 x ((S+1-X)/S)

F=Factor
S= Anzahl teilnehmenden L95
X=eigener Platz

Ranglisten-Regatten 2024:

Oberland LSVOSF: 1,0
L-95 PinneMYCF: 1,0
Bucentaur PreisBYCF: 1,0
Legno Vagante PreisYCPF: 1,0
Sissi CupYCPF: 1,0
Prinzessin IrmingardBYCF: 1,0
L95 Josef PreisCYCF: 1,0